Wer im Internet etwas online stellt, aber auch über wen im Internet berichtet wird, der hat nur wenige Möglichkeiten, diese Informationen jemals wieder aus dem Web zu löschen. Nicht umsonst heißt es „das Internet vergisst nie“. Wenngleich die Sensibilisierung für Daten, die online gestellt werden, seit dem PRISM-Skandal wieder etwas höher liegen dürfte, zeigt ein aktuelles Beispiel, dass man nicht immer beeinflussen kann, mit welchen Daten man im Internet aufscheint.
Ein spanischer Bürger hat sich zuletzt bei Google darüber beschwert, dass ein 15 Jahre alter Eintrag über die Versteigerung seines Hauses noch heute aufscheint, wenn man seinen Namen googelt. Der empörte Spanier wollte auch gerichtlich dagegen vorgehen. Die Klage wurde jedoch vom EuGh abgewiesen. Das höchste EU-Gericht war der Meinung, dass Google kein Recht auf Vergessen gewähren müssten, da die Suchmaschine sonst in öffentliche Informationen eingreifen würde.
Je nach Fall besteht eine Möglichkeit, mit Fällen wie diesen umzugehen, darin, die Publikationsstelle direkt zu bitten, den Eintrag zu löschen. Sollte dies nicht funktionieren, bleibt, falls die Empörung über die Information wirklich groß sein sollte, noch immer SEO. Durch Suchmaschinenoptimierung für ein bestimmtes Keyword lassen sich die ungewünschten Einträge auf die hinteren Seiten bei Google verfrachten, wo sie wohl kaum jemand aufstöbern würde.
Vorgemacht hat dies beispielsweise bereits die Schauspielerin Eva Mendes. Ein erotisches Privatfilmchen mit ihr (Sex Tape), das von ihr im Netz aufgetaucht war, war ihr und ihrem Management selbstverständlich ein Dorn im Auge. Kurzerhand nahm man die Sache mit Humor und produzierte ein S.EX Tape, in dem Eva Mendes mit Klebeband (Englisch: Tape) in Verbindung gebracht wurde. Das Video erreichte viralen Kultstatus und erschien fortan anstatt des eigentlichen Videos auf den ersten Seiten bei Google. Auch der verärgerte Spanier hätte wohl gut daran getan, sein Geld in eine SEO-Kampagne zu stecken, anstatt in ein Gerichtsverfahren.