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Das Internet wird zum wichtigsten Arbeitsmittel

Am 12. Oktober erschien eine Pressemeldung von BITKOM zum Thema „Internet als Arbeitsmittel“.

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten (52 Prozent) nutzt das Internet für die tägliche Arbeit. Verglichen mit dem Vorjahr (49 Prozent) ist der Anteil der Internet-Nutzer im Job damit um drei Prozentpunkte gestiegen. Im europäischen Vergleich verbessert sich die Bundesrepublik von Platz acht im Vorjahr um zwei Plätze auf Rang sechs.

Im EU-Durchschnitt nutzen nur 44 Prozent der Beschäftigten das Internet im Beruf. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM auf Grundlage einer Erhebung der EU. „Das Internet ist für viele Menschen das wichtigste Arbeitsmittel“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Am häufigsten wird das Internet in der Finanzwirtschaft und der IT-Branche eingesetzt. In diesen Sektoren nutzen jeweils 91 Prozent der Beschäftigten das Web, in der Medienbranche sind es 90 Prozent. Im Handel geben 57 Prozent der Beschäftigten an, berufliche Internet-Nutzer zu sein. Selbst im Baugewerbe nutzt fast jeder Dritte (29 Prozent) das Internet im Arbeitsalltag. Überdurchschnittlich häufig wird das Internet in sehr kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie in großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten genutzt. Hier sind jeweils 55 Prozent der Beschäftigten online.

Wenn ein Internetzugang am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, so wird dieser häufig auch für private Zwecke eingesetzt. Zwei Drittel der Mitarbeiter geben an, privat während der Arbeitszeit zu surfen oder zu mailen. Die meisten deutschen Unternehmen (59 Prozent) lassen nach einer Erhebung im Auftrag des BITKOM zu, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat das Internet nutzen. Sie gestatten beispielsweise, private E-Mails abzurufen oder Nachrichtenseiten zu besuchen. Knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung. Der BITKOM empfiehlt Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

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